Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB

1. Einleitung

Für alle Geschäftsbeziehungen zwischen dem Kunden und Alexandra Höllinger und Martin Höllinger GbR – Photo & Design (nachfolgend auch kurz: AM) gelten ausschließlich die nachfolgend beschriebenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend auch kurz: AGB) in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Fassung. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen von Kunden erkennt der Auftragnehmer nicht an, es sei denn, ihre Geltung ist ausdrücklich zwischen den Parteien vereinbart worden.

„Fotos“ im Sinne dieser AGB sind alle von AM und / oder dessen Erfüllungshilfen [z.B. Zweitfotografen] hergestellten Produkte, egal in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (Negative, gedruckte oder belichtete Papierbilder, gedruckte oder belichtete Bilder in Fotobüchern und Hochzeitsalben, digitale Bilder in Onlinegalerien oder auf sonstigen Datenträgern, Videos etc.). Nach Datenschutzgrundverordnung (nachfolgend auch kurz: DSGVO) handelt es sich des Weiteren um personenbezogenen Daten, die besonderen Schutz beider Parteien bedürfen.

Vertragspartner für alle Rechtsgeschäfte ist 

Alexandra Höllinger und Martin Höllinger GbR,

vertreten durch Alexandra Höllinger und Martin Höllinger,

Neureut 34, 94034 Passau 

Telefon: +49(0) 851 490 73 891

E-Mail: info@alexandraundmartin.de

Webseite: www.alexandraundmartin.de

Die Umsatzsteuernummer lautet: DE311636703

2. Vertragsschluss

Ein Angebot von AM ist für den Auftragnehmer bezüglich des Termins der fotografischen Begleitung bzw. eines Fotoshootings nur im Sinne einer Vormerkung zu sehen und hat eine Gültigkeit von max. 10 Tagen. Eine Bindung kommt erst nach verbindlicher Beauftragung von AM durch den Auftraggeber zustande. Eine verbindliche Bestellung durch den Auftraggeber gegenüber AM ohne vorhergehendes Angebot von AM stellt ein Angebot zum Abschluss einer vertraglichen Vereinbarung dar. Durch die Abgabe einer Bestellung bzw. durch die Annahme eines Angebots von AM akzeptiert der Auftraggeber diese AGB.

3. Honorar, Reisekosten, Ausfallhonorar, Verpflegung, Unterkunft, Leistungen

1.
Das Honorar versteht sich bei Endverbrauchern mit Ausweisung der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. 

2.
Bei Aufträgen zur Hochzeitsfotografie / Fotoreportage mit vereinbartem Honorar wird eine Terminreservierungsgebühr in Form einer Anzahlung von 200 Euro berechnet. AM bestätigt den Erhalt der Anzahlung per E-Mail und damit ist der Tag der Buchung verbindlich fixiert. Der Auftraggeber erklärt mit seiner Anzahlung die Richtigkeit des Vertrages von AM und bestätigt dadurch noch einmal die verbindliche Auftragsvergabe. Der Restbetrag ist entweder am Tag der Bildübergabe in bar zu entrichten oder innerhalb 14 Tage nach Rechnungserhalt. 

3.
Nach einer Mahnung kommt der Auftraggeber in Verzug. Nach Eintritt des Verzugs ist das Honorar mit 10 % p.a. zu verzinsen. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Auftraggebers zulässig. Mahnspesen und die Kosten (auch außergerichtlicher) anwaltlicher Intervention gehen zu Lasten des Auftraggebers.

4.
Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die  Mehrkosten zu tragen. AM behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.

5.
Für eine spontane Verlängerung der Aufnahmeproduktionen auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers wird ein Honorar für die angefangene Verlängerungsstunde berechnet, insofern hierzu keine andere schriftliche Vereinbarung vor Auftragsbeginn getroffen wurde.

6.
Wenn das Vertragsverhältnis vorzeitig durch Kündigung oder Rücktritt beendet wird, ohne das AM die vorzeitige Beendigung verschuldet oder es einen AM zurechenbaren Grund hierfür gegeben hat, kann AM ein Ausfallhonorar bzw. Schadensersatzansprüche geltend machen, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass AM kein oder nur ein geringer Schaden entstanden ist. Gesetzliche Rücktrittsrechte bleiben von dieser Regelung unberührt.

7.
Anzahlungen bzw. Terminreservierungsgebühren werden bei Vertragsrücktritt (nach dem 14-tägigen Widerrufsrecht) oder Nichteinhalten des Fototermins nicht erstattet.

8.
Das vereinbarte Honorar deckt die Zeit für Vorgespräche, sämtliche Tipps (Welcome Package), die vereinbarten Stunden der Begleitung, die Bearbeitung und die Herausgabe der fertigen Bilder ab. AM sind auf Hochzeitsreportagen zu zweit im Einsatz, sollte jedoch der Second Shooter ausfallen, verpflichtet sich AM nicht einen Ersatzfotografen zum Hauptfotografen zu stellen. Der Reportagepreis bezieht sich demnach auf einen Hauptfotografen. Bei Erweiterung der Reportage ab 6 Std. (stundenweise zubuchbar) fällt ein Stundensatz (falls nicht anders vereinbart) von 180,- Euro an. Es gelten immer die Preise vom Tag der Buchung. Die Bilder werden dem Auftraggeber vier Wochen nach dem Auftragsdatum auf USB-Stick in hoher Auflösung übergeben.

9. Anfahrtskosten zum Shooting-Ort: Falls nicht anders vereinbart, Hin- und Rückfahrt bis 100 km frei. Anfahrten über 100 km: pro km 0,50 Euro.

10.
Bei Anreise über 100 km: Übernachtungsmöglichkeit (1 DZ in der Nähe der Feierlichkeiten/einfache Kategorie) wird vom Brautpaar gestellt – falls nicht anders vereinbart. Je nachdem wo und um wie viel Uhr die Feierlichkeiten starten, sind dies 1-2 Nächte. Bei längeren Anreisen (v. a. in den Sommermonaten) rät AM stets zur Anreise am Vorabend, um Stau zu vermeiden. 

11.
AM bittet während der Reportagezeit um Getränke und bei einer Reportagedauer über 6 Stunden um eine einfache Mahlzeit. Ein Platz zwischen den Hochzeitsgästen ist hierbei nicht nötig.

4. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises oder Honorars bleiben die gelieferten Materialien und sonstige Waren (Onlinegalerie, Fotobuch, etc.) Eigentum von AM.

5. Ausführung der Vertragspflichten

1.
Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass Fotos stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum des ausübenden Fotografen unterliegen. Reklamationen und/oder Mängelrügen hinsichtlich des von AM ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums, des Aufnahmeortes und der verwendeten optischen und technischen Mittel der Fotografie sind daher ausgeschlossen. Nachträgliche Änderungswünsche des Auftraggebers bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und Beauftragung und sind gesondert zu vergüten.

2.
Es kann nicht garantiert werden, dass alle anwesenden Gäste z.B. bei Hochzeiten oder sonstigen Fotoreportagen abgelichtet werden. AM ist aber stets bemüht, dies zu erreichen, wenn dies vom Auftraggeber erwünscht ist. AM wählt die Bilder aus, die zur Vertragserfüllung geliefert werden. AM verpflichtet sich nicht zur dauerhaften Archivierung der bei eines Fotoshootings bzw. -reportage entstandenen Fotos, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen schriftlich vereinbart wurden Bei Weitergabe der Fotos inkl. aller erworbenen Nutzungsrechte an den Auftraggeber, übernimmt dieser die Verpflichtung der weiteren Archivierung. Die Aufbewahrung der Daten erfolgt ohne jegliche Gewähr. Originaldateien, auch s.g. RAW-Dateien verbleiben bei AM.

6. Gewährleistung/Haftung

1.
Gegen AM gerichtete Schadensersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, Verletzung von gesetzlichen und/oder vertraglichen Neben- und Schutzpflichten bei Vertragsabschluss sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten seitens AM verursacht worden ist. 

2.
Die Organisation, Vergabe und Ausführung von Buchungen geschieht mit großer Sorgfalt. Sollte jedoch aufgrund besonderer Umstände, wie z.B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen etc. (auch von Familienangehörigen von AM) AM oder dessen Erfüllungshilfen zu dem vereinbarten Fototermin nicht erscheinen, kann keine Haftung  für jegliche daraus resultierenden Schäden, Verluste oder Folgen übernommen werden. Sollte es kurzfristig auf Grund höherer Gewalt zum Ausfall von AM kommen, bemüht sich AM (soweit vom Auftraggeber erwünscht) um einen Ersatzfotografen, der auf eigene Rechnung seine Leistungen erbringt. Ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht.

3.
AM haftet nicht für den Verlust von gespeicherten Daten und digitalen Fotos. Für Schäden, die durch das Übertragen von gelieferten Daten in einem Computer entstehen, leistet AM keinen Ersatz.

4.
AM ist berechtigt, Fremdlabore, Fotobuchhersteller oder Produzenten von Hochzeitsalben, Druckereien etc. zu beauftragen. AM ist weiterhin berechtigt, die Aufträge mittels eigenen Personals oder mittels Fremdleistung zu erbringen.

5.
AM haftet nur für eigenes Verschulden und nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten. Über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen.

6.
Beanstandungen, gleich welcher Art, sind innerhalb von 14 Tagen nach Übergabe der Fotos bzw. des Werkes schriftlich bei AM geltend zu machen. Danach gelten die Fotos als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen. Technisch einwandfreie Fotos, die wegen unterschiedlicher Ansichten über die künstlerische Gestaltung durch AM beim Auftraggeber möglicherweise zu enttäuschten Erwartungen führen, stellen keinen Mangel dar.

7. Nutzungs- und Urheberrechte

 1.
Sämtliche Nutzungs- und Urheberrechte liegen auch nach Abschluss einer vertraglichen Vereinbarung ausschließlich bei AM. Audio-, Bild- und Urheberrechte bleiben zur Gänze bei AM.

2.
Wird ein eingeschränktes Nutzungs- oder Vervielfältigungsrecht durch AM an den Kunden übertragen, ist bei öffentlicher Nutzung der Daten ein eindeutiger Hinweis auf das Urheberrecht von AM zu machen, z.B. durch den Vermerk „Foto: Alexandra und Martin – Photo & Design“.

3.
Der Auftraggeber erwirbt an den Bildern nur die Nutzungsrechte für den Privatgebrauch. Das Recht der Vervielfältigung und der Weitergabe an Dritte wird für private Zwecke eingeräumt. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars an AM auf den Auftraggeber über.

4.
Die gewerbliche Nutzung, der gewerbliche Weiterverkauf, der gewerbliche Verleih von Waren von AM bzw. deren Verwendung bei öffentlichen Aufführungen oder in Fotowettbewerben bedürfen in jedem Fall vorab der schriftlichen Genehmigung und / oder ein kostenpflichtiges Nutzungsrecht durch AM.

5.
Jegliche technische Veränderung von gelieferten Fotos (Bildbearbeitung, -ausschnittsänderung, zusätzliche Fotofilter z.B. bei Instagram u.a.) wird ausdrücklich untersagt. 

6.
Wird AM bei Buchung eines Fotoshootings oder einer -reportage durch den Auftraggeber freiwillig eine schriftliche Einwilligung zur Verwendung der Fotos für gewerbliche Zwecke erteilt, darf AM die erstandenen Fotos im Rahmen der gewerblichen Eigenwerbung und publizistisch zur Illustration (z.B. für Ausstellungen, Messen, Webseite, Blog, Visitenkarten, Flyer, Fachmagazine für Fotografie / Hochzeiten sowie in sozialen Netzwerken etc.) verwenden und veröffentlichen. Der Auftraggeber erhält im Gegenzug einen Rabatt von 10% auf das gebuchte Fotoshooting bzw. die -reportage. Der Rabatt ist bei Offerten bzw. in Preislisten bereits in Abzug gebracht. Möchte der Auftraggeber nicht, dass die Fotos verwendet werden, muss dies vor dem Auftrag schriftlich mitgeteilt werden. In diesem Fall besteht für AM die Notwendigkeit der Eigenwerbung durch aktuelle Fotos aus anderen Aufträgen. Für diesen erhöhten Aufwand entfällt der Rabatt und der offerierte Betrag erhöht sich auf den ursprünglichen Preis. Wird der Rabatt gewährt und das Veröffentlichungsrecht widerrufen, ist der Differenzbetrag im Nachhinein zu bezahlen und allfällige Auslagen von AM (z.B. für bereits gedruckte Flyer oder Einsendekosten bei Fotowettbewerben) vom Auftraggeber zu übernehmen. 

8. Nebenpflichten, Rechte Dritter

1.
Bei einer Buchung arbeitet AM ausschließlich im Rahmen eines Dienstleistungsauftrags welcher die filmische bzw. fotografische Dokumentation der Veranstaltung und aller dazugehöriger Ereignisse umfasst. Es wird nur für den Auftraggeber gearbeitet und gefilmt bzw. fotografiert. Die Verpflichtung alle relevanten Personen zu informieren sowie Personenrechte, Drehgenehmigungen, Nutzungsrechte und Property Releases einzuholen, oder im Besitz ausreichender Berechtigungen des Urhebers/Lizenzinhabers zu sein, versichert der Auftraggeber AM und gehört nicht zu den vertraglichen Leistungen von AM. Der Auftraggeber versichert weiter, dass er an allen an AM übergebenen Vorlagen das Vervielfältigung- und Verbreitungsrecht besitzt. Somit stellt der Auftraggeber sicher, dass keine Urheberrechte oder sonstige Rechte Dritter verletzt werden, beispielsweise wenn Gäste oder Personal gefilmt oder fotografiert werden. Soweit AM wegen der Verletzung von Rechten Dritter im Zusammenhang mit der Ausführung der vertraglichen Leistungen in Anspruch genommen wird, stellt der Auftraggeber AM von allen entsprechenden Ansprüchen frei. Insbesondere ist AM nicht verpflichtet zu prüfen, ob bei der Ausführung der Dienstleistungen Rechtsverletzungen drohen. AM haftet nicht dafür, dass die erstellten Dienstleistungsergebnisse von AM frei von Rechten Dritter sind. Der Auftraggeber übernimmt sämtliche an AM gestellten Forderungen bezüglich Rechten Dritter jeglicher Art. Der Auftraggeber trägt sämtliche Kosten für die Rechte, Rechteeinholung und deren Verwendung.

9. Datenschutz, Löschung und Sperrung von personenbezogenen Daten

1.
AM erhebt personenbezogene Daten des Auftraggebers zum Zweck der Vertragsdurchführung, zur Erfüllung der vertraglichen und vorvertraglichen Pflichten. Die Datenerhebung und Datenverarbeitung ist für die Durchführung des Vertrags erforderlich und beruht auf Artikel 6 Abs. 1 b) DSGVO. Eine Weitergabe von personenbezogenen Daten an Dritte findet außer zu den genannten Zwecken der Vertrags- und Zahlungsabwicklung nicht statt. Wenn AM persönliche Daten im Rahmen einer ausdrücklichen Einwilligung zur Verfügung gestellt werden, werden diese Daten nur für den Zweck genutzt, der der Einwilligung zu Grunde liegt und dem der Auftraggeber vorab zugestimmt hat.

Die  Daten werden gelöscht, sobald  sie  für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind und soweit dem keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht. Eine unentgeltliche Auskunft über alle personenbezogenen Daten des Auftraggebers ist möglich. Für Fragen und Anträge auf Löschung, Korrektur oder Sperrung personenbezogener Daten sowie Erhebung, Verarbeitung und Nutzung kann sich der Auftraggeber an folgende Adresse wenden:

Alexandra und Martin Höllinger, Neureut 34, 94034 Passau, info@alexandraundmartin.de. 

10. Vertragsstrafe, Schadensersatz

1.
Bei jeglicher unberechtigter (ohne schriftliche Zustimmung von AM erfolgten) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe der Fotos zu kommerziellen Zwecken, ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des vereinbarten Honorars zu zahlen, vorbehalten weitergehender Schadensersatzansprüche. 

2.
Bei Nichtnennung des Urhebers (unterbliebenem „Urhebervermerk“) darf AM eine Verdopplung des Lizenzschadensersatzes verlangen.

3.
Durch die in Ziffer 3 vorgesehenen Zahlungen werden keinerlei Nutzungsrechte begründet die über den privaten Zweck hinausgehen.

11. Änderungsvorbehalt

1.
AM ist zu Änderungen der Leistungsbeschreibung oder der allgemeinen Geschäftsbedingungen und sonstiger Bedingungen berechtigt. AM wird diese Änderungen nur aus triftigen Gründen durchführen, insbesondere aufgrund neuer technischer Entwicklungen, Änderungen der Rechtsprechung oder sonstigen gleichwertigen Gründen. Wird durch die Änderung das vertragliche Gleichgewicht zwischen den Parteien erheblich gestört, so unterbleibt die Änderung. Im Übrigen bedürfen Änderungen der Zustimmung des Kunden.

12. Rücktrittsvorbehalt

1.
Modifiziert der Auftraggeber seine Wünsche in einem erheblichen Umfang nach Vertragsabschluss, so behält sich AM das Recht vor, vom Vertrag und somit vom Auftrag ohne Frist zurückzutreten.

13. Anwendbares Recht, Schriftform, Teilunwirksamkeit, Gerichtsstand

1.
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, bei Lieferungen unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Dies gilt auch bei Tätigkeiten oder Publikationen im sowie Lieferungen ins Ausland.

2.
Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages bzw. dieser AGB bleiben die übrigen Klauseln weiterhin wirksam.

3.
Leistungs- und Erfüllungsort ist, soweit gesetzlich zulässig, Passau. Soweit gesetzlich zulässig, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus den vertraglichen Beziehungen ebenfalls Passau.